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Bonusrecht

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Malus?

Rechtsgebiet:
Bonusrecht
Stichworte:
Bonusrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Malus heisst Verlustbeteiligung.

Grundsätze

  • Eine echte arbeitsrechtliche Verlustbeteiligung ist unzulässig.
  • Eine Verlustbeteiligung könnte nur bei Abschluss eines Gesellschaftsvertrages verabredet werden.
  • Bonuskürzung bei Unternehmensverlust (zB auf 50 %) ist keine Verlustbeteiligung, aber oft anzutreffen.
  • Unzulässigkeit der Arbeitnehmerverpflichtung zur Zahlung eines Verlustanteils an den Arbeitgeber.
    • Der Arbeitgeber hat sein Betriebsrisiko selber zu tragen.
    • Keine Überwälzung des vom einzelnen Arbeitnehmer nicht beeinflussbaren Betriebsrisikos

Weiterführende Informationen

Truckverbot:

OR  323b Abs. 3: Verwendung des Lohnes für den Arbeitgeber sind nichtig.

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