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Bonusrecht

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Bonus-Verbreitung

Rechtsgebiet:
Bonusrecht
Stichworte:
Bonusrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzliches

Der Bonus ist eine etablierte Entschädigungsform.

Statistiken

Statistische Angaben zur Verbreitung von Boni im Allgemeinen und zu ihrem Anteil an der Gesamtlohnsumme in den Unternehmen fehlen.

Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik

Die Lohnerhebung des Bundesamts für Statistik von 2002 ergab allgemein folgende Daten für Boni-Zahlungen:

  • Anteil aller Arbeitnehmer mit Bonuszahlungen
    • 25,3 %
    • Tendenz steigend
  • Ermessensabhängige Bonuszahlungen
    • in der Wirtschaftspraxis vorwiegend zu anzutreffen
  • Hochlohnbranchen
    • 30 % bis 80 %
  • Niedriglohnbranchen
    • 10 % bis 35 %

Studien eines Beratungsunternehmens

Gemäss Studie eines Beratungsunternehmens (2003) sollen Sonderzahlungen in Form eines Bonus in folgenden Funktionen ausgerichtet worden sein:

  • Top-Manager
    • ca. 75 %
  • Geschäftsleitungsmitglieder
    • ca. 15 %
  • Direktor
    • ca. 10 %
  • Abteilungsleiter
    • ca. 10 %

Praxiserfahrung

In der Anwaltspraxis wird immer wieder festgestellt, dass CEO’s, Top Kader und Börsenhändler bei sehr gutem Geschäftsgang Boni erhalten, die den Fixlohn übertreffen.

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