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Bonusrecht

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Bonus-Bedingung und Nichteintritt

Rechtsgebiet:
Bonusrecht
Stichworte:
Bonusrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bonus als Bedingung

  • Bonus-Parameter, deren Erfüllung dem Arbeitnehmer einen Bonus-Anspruch einräumen, gelten in rechtlicher Hinsicht als Bedingungen nach OR 151 ff.
  • Die Bonus-Art (Bonus-Quantitativ abstrakt [ermessensfeindlich] oder kraft Arbeitgeber-Ermessen bestimmt) ist dabei unerheblich.

Bedingungs-Nichteintritt

Folgende Bonus-Bedingungen können nicht eintreten. Ihre Ursachen können sein:

1. Anfängliche Unmöglichkeit

  • objektive Unmöglichkeit
    • Bonusabrede ungültig
      • zB nicht erreichbare Gewinnziele
      • zB auch Unerschwinglichkeit
    • Ersatz durch eine mögliche Bonusabrede
  • subjektive Unmöglichkeit
    • Arbeitnehmer ist nicht in der Lage Bonusziele zu erreichen
    • Tatbestand ist ohne Einfluss auf Gültigkeit der Bonusabrede
    • vgl. auch unten „Verhinderung des Bonuseintritts durch den Arbeitgeber“

2. Nachträgliche Unmöglichkeit

  • vom Arbeitnehmer zu vertretende Unmöglichkeit
    • Beurteilung, ob dem Arbeitnehmer die von ihm zu vertretende Unmöglichkeit hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Risikoverteilung anzulasten ist (Zurechenbarkeit?)
    • Zurechenbarkeit ist dann in Frage zu stellen, wenn die Nichterreichung des Bonusziels entweder durch die Arbeitsvoraussetzungen (Betrieb, Infrastruktur, Betriebsmittel, Maschinen, Gerätschaften) oder die Risikoneigung der Arbeit verursacht wird
  • vom Arbeitgeber zu vertretende Unmöglichkeit
    • Arbeitnehmer ist so zu stellen wie wenn die Bonusbedingung eingetreten wäre
  • von keiner Arbeitsvertragspartei zu vertretende Unmöglichkeit
    • Gründe in der Regel: Höhere Gewalt, Streik, Unruhen usw.
    • Grundsatz
      • Kein Bonusanspruch des Arbeitnehmers
    • Arbeitsrecht
      • Frage, ob der Bedingungseintritt trotz des Ereignisses angenommen werden kann (Betriebsrisiko beim Arbeitgeber)
        • Erfolgsbonus: Nein (Betriebsrisiko ist zulässig teilweise auf den Arbeitnehmer übertragen worden)
        • Leistungsbonus: Ja, tendenziell
        • Beurteilung im konkreten Einzelfall notwendig!
      • vgl. auch » Höhere Gewalt: Arbeitsrecht

3. Verhinderung des Bedingungseintritts durch den Arbeitgeber

  • Vereitelung des Bedingungseintritts, zB wider Treu und Glauben
    • Annahme des Bedingungseintritts
  • Oft anzutreffende Vereitelungsfälle des Arbeitgebers
    • Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Verhinderung des Bedingungseintritts
    • Verunmöglichung der Leistungsziel-Erreichung bzw. der Erfolgsziel-Herbeiführung

4. Anrufung von Willensmängeln bei nicht erreichbaren Bedingungen

  • Grundlagenirrtum
    • zB Irrtum des Arbeitnehmers über die Erreichbarkeit des Bonus-Bedingung
    • Folge: Teilnichtigkeit der Lohnvereinbarung und Annahme einer dem hypothetischen Parteiwillen entsprechende Bonus-Lösung
  • Täuschung
    • zB Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Verschweigung lohnrelevanter Tatsachen
    • Folge: Teilnichtigkeit der Lohnvereinbarung und Annahme einer dem hypothetischen Parteiwillen entsprechende Bonus-Lösung

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