Der Arbeitgeber hat auf den Fälligkeitszeitpunkt hin eine schriftliche Bonus-Abrechnung zu erstellen.
Es ist auf eine detaillierte Abrechnung Wert zu legen. Die Abrechnung hat die vereinbarten Parameter und die Bemessungsgrundlagen zu enthalten.
Die zuständigen Stellen haben periodisch prüfen, ob die Bonus-Abrechnungen nachvollziehbar und verständlich sind.